Erstinformation_Vermittler

Erstinformation Vermittler

Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) und § 12 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Das Finanzensemble GmbH
Angela-Stadler-Str. 9
78224 Singen
Telefon: 07731-9118400

E-Mail: info@das-finanzensemble.de
www.das-finanzensemble.de

Vertreten durch: Benjamin und Jennifer Denzel
Geschäftsführung: Benjamin und Jennifer Denzel

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (Vermittler sonstiger Kredite & Immobilienmakler)
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler)
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler) (Ausgestellt auf Benjamin Denzel)
Erlaubnis nach § 34 i Gewerbeordnung (Immobiliendarlehensvermittler) (Ausgestellt auf Benjamin Denzel)

Wir sind im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) eingetragen unter den Registrierungsnummern:
nach § 34 d Abs. 1 GewO: D-YMT9-9R6YE-19 Versicherungsmakler
nach § 34 c Abs. 1 GewO: Keine Eintragung nötig    

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Reichenausstr. 21
78467 Konstanz
Deutschland
www.konstanz.ihk.de

Die Eintragung können Sie durch Einsichtnahme in das öffentliche Onlineregister unter www.vermittlerregister.info überprüfen. Alternativ können Sie auch eine Anfrage an die für mich zuständige Registerbehörde richten:

Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Reichenausstr. 21
78467 Konstanz
Deutschland
www.konstanz.ihk.de

Zuständige gemeinsame Registerbehörde:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
www.vermittlerregister.info

Informationen über Emittenten und Anbieter, die beraten oder vermittelt werden nach FinVermV.
Vermittelt und beraten werden darf zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist.

Beteiligungen:
Ich halte keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an meinen Stimmrechten oder an meinem Kapital.

Schlichtungsstellen:
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Beschwerden:

Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden unverzüglich bearbeitet.

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:
  • § 34d, c und i Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler:
  • § 34f Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beratung:
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung:
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als Kombination aus beidem.
  • Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
  • Die Beratungsleistung im Rahmen des § 34c GewO erfolgt im Rahmen einer Maklerprovision über die gesondert aufgeklärt wird.
  • Die Beratungsleistung im Rahmen des § 34f GewO erfolgt im Rahmen einer Honorarvereinbarung über die gesondert aufgeklärt wird.
  • Die Beratungsleistung im Rahmen des § 34i GewO erfolgt im Rahmen einer Maklerprovision über die gesondert aufgeklärt wird.
Share by: